Sachverständiger Oberkochen

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Oberkochen steht Ihnen

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. kann Ihnen daher auch als behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Oberkochen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Oberkochen kommen bzw. sich nicht in Oberkochen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Oberkochen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Oberkochen ist eine Stadt im Ostalbkreis im Bundesland Baden-Württemberg und gehört zur Region Ostwürttemberg. Von dem in nördliche Richtung fließenden Kocher, einem Nebenfluss des Neckars, der durch den Ort Oberkochen fließt, leitet sich der Name ab. Südlich der Stadt befindet sich der Kocherursprung. Zwischen Albuch im Westen und Norden sowie Härtsfeld im Osten in und über den Tälern des Schwarzen Kochers und des dort in ihn mündenden Guterbachs liegt Oberkochen. Auf dem Gipfel des Volkmarsbergs befindet sich der höchste Punkt der Markung (744 m über NHN -> „Normalhöhennull“).

Die Stadt Oberkochen besteht größtenteils aus zwei separaten Siedlungen, der Innenstadt, mit der die Siedlungsgebiete Spitztal, Brunnenhalde und Lenzhalde verwachsen sind und dem ca. 100 m höher gelegenen nordöstlichen Stadtteil Heide. Ursprünglich war die „Heide“ eine gemeindeeigene Schafsweide, diese wurde um 1900 zu einem Fichtenwald aufgeforstet und ab 1970 bebaut. Die Gesamtfläche von 2367 ha der Stadt Oberkochen teilt sich wie folgt auf: 70,4 % Waldfläche, 15,6 % Landwirtschaftliche Fläche, 8,2 % Gebäude- & Freifläche, 4,1 % Verkehrsfläche, 0,9 % Erholungsfläche, 0,6 % sonstige Fläche und 0,2 % Wasserfläche.

Zur Stadt Oberkochen gehören die Stadtteile Heide und Weiler Kreuzmühle sowie die abgegangenen Ortschaften Zwerenberg, Echmannsweiler, Kreutzheim, Tiefentalhäuschen, Ziegelhütte, Schlackenwäsche, Bilz und Schleifmühle.

Die Stadt Oberkochen hat folgende Nachbargemeinden: 

  • Aalen (9 km), Hüttlingen (16 km)
  • Ellwangen (30 km), Schwäbisch Gmünd (32 km)
  • Schwäbisch Hall (65 km), Ulm (70 km)
  • Stuttgart (93 km), Augsburg (104 km)
  • Bad Mergentheim (121 km), Nürnberg (150 km)

Wichtige Anlaufstellen:

Rathaus: 

Eugen-Bolz-Platz 1
73447 Oberkochen

Bauamt:

Eugen-Bolz-Platz 1
73447 Oberkochen

Amtsgericht:

Stuttgarter Str. 9
73430 Aalen

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